Widerruf

§ 312g BGB - Widerrufsrecht:

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, NICHT bei folgenden Verträgen:

1.Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind.

Alle Bilderahmen werden erst ab Bestelleingang im Auftrag für Sie gefertigt und sind deshalb von der Rückgabe ausgeschlossen.